Das Objekt
Licht, Raum, Freiheit - Diese stilvolle Endetagenwohnung vereint eine großzügige Raumaufteilung, viel Tageslicht und zwei private Dachterrassen zu einem außergewöhnlichen Zuhause.
Auf ca. 86 m² Wohnfläche erwartet Sie ein durchdachtes Wohnkonzept, das Großzügigkeit und Komfort harmonisch miteinander verbindet. Mittelpunkt der Wohnung ist der offen konzipierte Wohn- und Essbereich mit integrierter Einbauküche. Große, helle Räume und die offene Gestaltung schaffen ein modernes Wohnambiente mit viel Atmosphäre und Raum für Ihre individuellen Einrichtungsideen. Die Wohnung verfügt über zwei weitere Zimmer, die sich flexibel als Schlaf-, Arbeits-, Gäste- oder Kinderzimmer nutzen lassen. Das hochwertig ausgestattete Vollbad ergänzt das zeitgemäße Raumkonzept.
Ein besonderes Highlight sind die zwei großzügigen Dachterrassen. Ob entspannter Start in den Tag, sommerlicher Abend mit Freunden oder einfach ein ruhiger Rückzugsort unter freiem Himmel – hier genießen Sie Privatsphäre und zusätzlichen Lebensraum mit Weitblick.
Für maximalen Wohnkomfort sorgen der Aufzug im Haus sowie ein praktischer Abstellraum direkt in der Wohnung. Ein eigener Kellerraum bietet darüber hinaus zusätzlichen Stauraum. Abgerundet wird dieses attraktive Angebot durch einen Tiefgaragenstellplatz, der bereits im Kaufpreis enthalten ist – komfortabel, sicher und unabhängig von der Parkplatzsuche.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser exklusiven Wohnung.
Objektdaten
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Objektnummer
2026-29
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Objektart
Etagenwohnung
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Ort
Hamburg
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Baujahr
2012
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Zustand
Neuwertig
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Verfügbar ab
sofort
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Etage
3
Zimmer
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Zimmer
3
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Schlafzimmer
2
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Badezimmer
1
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Terrassen
2
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 1.461 m²
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Wohnfläche
ca. 85,80 m²
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Terrassenfläche
ca. 9,70 m²
Preise
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Kaufpreis
645.000 €
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Außenprovision
3,13 % inkl. gesetzlicher MwSt. vom notariellen Kaufpreis
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Provisionshinweis
Der Käufer ist verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,13 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma CAROLIN GERKEN IMMOBILIEN zu zahlen. Die Courtage ist verdient und fällig bei Abschluss des (notariellen) Kaufvertrages. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag zur Zahlung der Courtage in gleicher Höhe.
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
B
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergieverbrauch
51.8 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
51.8 kWh / (m²*a)
Sonstige Informationen
Um Ihnen das aussagekräftige Exposé zukommen zu lassen, möchten wir Sie bitten, Ihren Vor- und Zunamen, Ihre postalische Adresse, eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse in der Anfrage anzugeben. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen die Wohnung zu besichtigen.
Wir bitten Sie, auf Wunsch des Verkäufers, Besichtigungstermine ausschließlich mit CAROLIN GERKEN IMMOBILIEN zu vereinbaren und das Grundstück nicht eigenmächtig zu besichtigen oder zu betreten.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die genannten Wohn- und Nutzflächen können von der Wohnflächenberechnung abweichen. Sämtliche Maße und Daten sind vor Ort zu prüfen. Eine Haftung für Wohn- und Nutzflächenberechnung, Beschaffenheit, Erschließungsgrad, Verwertbarkeit, steuerliche, gewerbliche und baurechtliche Fragen seitens der Firma CAROLIN GERKEN IMMOBILIEN ist ausgeschlossen.
Provisionshinweis: Der Käufer ist verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,13 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen MwSt. an die Firma CAROLIN GERKEN IMMOBILIEN zu zahlen. Die Courtage ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag zur Zahlung der Courtage in gleicher Höhe. Kaufnebenkosten: Die Grunderwerbssteuer, Notar-/Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist CAROLIN GERKEN IMMOBILIEN nach §§ 1,2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass wir die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren müssen.
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